Anmeldung & Preise

Anmeldung für einen Kindergartenplatz / Krippenplatz

Seit Februar 2020 müssen Sie Ihr Kind über das Portal “Kitaplatz-Bedarfsanmeldung” der Stadt Alzenau anmelden.

https://www.buergerserviceportal.de/bayern/alzenau/bsp_kita_anmeldung

Bitte beachten Sie, dass nur die Bedarfsmeldungen berücksichtigt werden können, welche über die Online-Kitaplatz-Bedarfsanmeldung eingehen.


Preisinfos

Die Preise unserer Kinderarche in Hörstein richten sich nach den aktuellen Benutzungsgebühren der Stadt Alzenau. Am 02.08.2023 wurde eine neue “Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kindertageseinrichtungen der Stadt Alzenau” beschlossen, welche zum 01.09.2023 in Kraft tritt. Für weitere Informationen besuchen Sie die Homepage der Stadtverwaltung Alzenau.

Weitere Informationen zum Zeitbuchungssystem in Kindertageseinrichtungen finden Sie auf der Homepage  des Bayerischen Staatsministeriums.

Höhe der Gebührensatzung:

Kinderkrippe
Stunden/pro Tag      monatliche Gebühr
bis 4                                   200 €
bis 5                                   220 €
bis 6                                   240 €
bis 7                                   260 €
bis 8                                   280 €
bis 9                                   300 €
bis 10                                 320 €

Stichtag für den Wechsel der Monatsgebühr ist der Folgemonat, in dem das Kind das dritte Lebensjahr vollendet (3. Geburtstag) hat.

Kindergarten / Kindertagesstätte
Stunden/pro Tag      monatliche Gebühr
bis 4                                   100 €
bis 5                                   150 €
bis 6                                   170 €
bis 7                                   185 €
bis 8                                   200 €
bis 9                                   215 €
bis 10                                 230 €

Der Freistaat Bayern leistet einen Beitragszuschuss für die Kindergartenzeit in Höhe von 100 € pro Kind im Monat. Dieser wird mit einer Stichtagsregelung an das Kindergartenjahr gekoppelt. Er gilt ab dem 01. September des Kalenderjahres, in dem das Kind drei Jahre alt wird und wird bis zur Einschulung gezahlt.

Geschwister-Ermäßigung

Besuchen zwei oder mehr Kinder aus einer Familie gleichzeitig eine Kindertageseinrichtung in kommunaler oder nicht kommunaler Trägerschaft, wird die Benutzungsgebühr für das 2. Kind um monatlich 15 €, für das 3. und jedes weitere Kind um monatlich 30 € ermäßigt. Je Kind kann immer nur eine Ermäßigung gewährt werden.

Weitere Kosten:

  • Getränkegeld:        4 € mtl. (Kindergarten)     2 € mtl. (Kinderkrippe)
  • Spielegeld:              4 € mtl. (Kindergarten/-krippe)
  • TigerKidsgeld:       4 € mtl. (Kindergarten)    2 € mtl. (Kinderkrippe)
  • Geschenkegeld:  20 € pro Jahr
  • Portfolio:                5 € pro Jahr

Mittagessen:
Aufgrund der gestiegenen Lebensmittel- und Personalkosten erhöhen wir
ab 1.1.2023 den Betrag auf 3,60 € pro Mittagessen

Aus organisatorischen Gründen sind Beitragszahlungen nur im Einzugsverfahren möglich!

In besonderen Fällen übernimmt das Jugendamt bzw. das Sozialamt auf Antrag ganz oder teilweise die Kosten für den Kindergartenbesuch. Bei Fragen hierzu steht ihnen die Kindergartenleitung gerne zur Verfügung.

Elterninformation des St. Bernhardusverein und der Kinderarche Hörstein zur Buchung von Betreuungsstunden:

Der Stadtratsausschuss für Verwaltung, Personalangelegenheiten und öffentliche Einrichtungen der Stadt Alzenau hat am 11. November 2010 eine einheitliche Regelung der Buchungszeitenänderung für alle städtischen Kindertageseinrichtungen beschlossen. Dieser Regelung wollen wir uns ab dem 1. Februar 2011 anschließen.

Gemäß dieser Entscheidung ist eine Änderung der gebuchten Betreuungsstunden jeweils zum Quartalsende, also zum 31.03. / 30.06. / 30.09. und 31.12. eines Kalenderjahres, zulässig.

Ausnahmen hiervon sind nur in besonderes begründeten Fällen (z.B. Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit) möglich.