Aufgrund des Beschlusses der Bayerischen Staatsregierung, vom April 2020, die Eltern hinsichtlich der Kindertagesstätten Beiträge für 3 Monate zu entlasten, gilt für unsere Einrichtung folgende Regelung:
- Die im Monat April eingezogenen Beiträge werden mit dem Monat Juli verrechnet, so dass wir im Juli 2020 generell keine Beiträge einziehen werden.
- Für die Monate Mai und Juni werden Beiträge von den Kindern erhoben, die tatsächlich in der Einrichtung betreut wurden / werden. Hierfür werden die mit den Eltern vertraglich vereinbarten Beiträge jeweils in der letzten KW eines Monats eingezogen, selbst wenn die regulär gebuchten Zeiten von den Notbetreuungszeiten abweichen sollten, oder das Kind erst im Laufe eines Monats in der Einrichtung zur Notbetreuung aufgenommen wurde.
- Ab Monat August sind nach jetzigem Stand die Beiträge wieder regulär zu entrichten; wenn die Kinder wieder sukzessive in die Einrichtung zurückkehren. (Dies gilt unter Vorbehalt, da wir zum heutigen Zeitpunkt noch keine Beschlüsse, wie eine Rückkehr für alle aussehen soll, von der Bayerischen Staatsregierung erhalten haben).
Wir richten uns mit dieser Regelung nach den Empfehlungen des Caritasverbandes Würzburg, dessen Dachverband die Kindertagesstätte „Kinderarche“ Hörstein untersteht.
gez. die Vorstandschaft des St. Bernhardusverein e.V. Hörstein